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DIE DATENSCHUTZBEHÖRDE INTENSIVIERT 2026 DIE AUFSICHT ÜBER DIE ÜBERWACHUNG VON BESCHÄFTIGTEN

Im Jahr 2026 richtet die Datenschutzbehörde ihren Fokus verstärkt auf Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die neue Technologien zur Überwachung und Kontrolle einsetzen. Dies stellt erhöhte Anforderungen an Unternehmen, die Technologien wie Zutrittsprotokollierung, Videoüberwachung, GPS‑Tracking oder KI‑basierte Lösungen verwenden.

DATATILSYNET INTENSIVERER TILSYN MED OVERVÅGNING AF ANSATTE I 2026

Neue Technologien und verstärkte Aufsicht

Neue Technologien ermöglichen es Arbeitgebern zunehmend, Beschäftigte zu überwachen und zu kontrollieren. IT‑Systeme, Zutrittsprotokollierung, Videoüberwachung und GPS‑Tracking sind bereits weit verbreitete Instrumente an vielen Arbeitsplätzen, und ihr Einsatz hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen.

Gerade aus diesem Grund wird die Datenschutzbehörde im Jahr 2026 ein besonderes Augenmerk auf diese Art der Verarbeitung personenbezogener Daten legen.

Auf Grundlage einer im Jahr 2024 durchgeführten Bestandsaufnahme wird die Datenschutzbehörde 2026 gezielte Kontrollen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten durchführen. Seit dieser Bestandsaufnahme haben sich sowohl die Technologien als auch die Anforderungen, denen Arbeitgeber genügen müssen, weiterentwickelt.

Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten überwachen, verarbeiten Sie häufig große Mengen personenbezogener Daten. Für diese Verarbeitung sind Sie als Arbeitgeber datenschutzrechtlich verantwortlich und müssen daher die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten.

Für Beschäftigte kann Überwachung als besonders eingriffsintensiv empfunden werden, und es kann schwierig sein, sich dem zu widersetzen oder Beschwerde einzulegen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Überwachung unter Wahrung der Rechte der Beschäftigten und im Einklang mit der DSGVO erfolgt.

Neben der DSGVO ist auch die KI‑Verordnung relevant, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist. Sie kann unter anderem Anforderungen an Risikobewertungen und Transparenz mit sich bringen, wenn KI‑basierte Überwachungssysteme eingesetzt werden, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Ebenso bestehen Anforderungen an ausreichende KI‑Kompetenzen am Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Beschäftigte und andere an Betrieb und Nutzung von KI‑Systemen beteiligte Personen geschult werden und über die notwendigen Kenntnisse zu den Möglichkeiten und Grenzen der Systeme verfügen.

Als Arbeitgeber sollten Sie daher prüfen, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen den Anforderungen der DSGVO – insbesondere in Bezug auf Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Löschfristen und Verhältnismäßigkeit – entspricht und ob zugleich die Vorgaben der KI‑Verordnung eingehalten werden.

Wir empfehlen, die unternehmensinternen Richtlinien und die Praxis zur Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten zu überprüfen.