Ein Strafverfahren ist eine ernstzunehmende Sache, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft haben kann. Es ist daher wichtig, dass Sie den besten Strafverteidiger für Ihr Verfahren wählen – und die Wahl liegt tatsächlich bei Ihnen!

Wenn die Polizei nach Ihnen fahndet oder Sie in Gewahrsam nimmt, sollten Sie unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren – darauf haben Sie Anspruch, noch bevor Sie aussagen – und zusammen können Sie die beste Strategie für Ihre Verteidigung vorbereiten.

Als Angeklagter in einem Strafverfahren können Ihre Existenz, Ihre Ökonomie und Ihr guter Name auf dem Spiel stehen. Im besten Fall kann ein guter Strafverteidiger den Unterschied zwischen Gefängnis und Freiheit bedeuten.

Wenn Sie wegen eines Vergehens einer gewissen Schwere angeklagt werden, wird Ihnen vom Gericht ein Strafverteidiger zugeteilt. Sie haben in der Regel jedoch die Möglichkeit, Ihren Strafverteidiger selbst zu wählen, ohne dass dies Sie extra kostet. Darüber hinaus ist es in der Regel einfach, den Anwalt zu wechseln.

Wir sind immer an Ihrer Seite

Wenn Sie einen unserer erfahrenen Anwälte als Ihren Strafverteidiger beauftragen, dann sorgen wir dafür, dass alles, was für Ihre Sache spricht, vor Gericht vorgetragen wird, und wir sind immer an Ihrer Seite.

  • Wir helfen Ihnen zu bewerten, wie Sie sich am besten bei einer Beschuldigung oder Anklage verhalten sollten
  • Wir nehmen mit Ihnen zusammen an polizeilichen Verhören teil
  • Wir erhalten laufend Unterlagen der Polizei und bewerten diese entsprechend
  • Wir können darum bitten, dass weitere Nachforschungen vorgenommen werden, die der Aufklärung der Sache dienen
  • Wir gewährleisten Ihre Rechtssicherheit im ganzen Verfahren
  • Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie nach einem Urteil Berufung einlegen sollten

Darüber hinaus helfen wir Ihnen, Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen, wenn Sie zum Beispiel unberechtigt verhaftet wurden, beispielsweise für den Fall, dass Sie vor Gericht freigesprochen werden, oder die Polizei das Verfahren aufgibt. Wenn Sie dahingegen zu einem Gefängnisaufenthalt verurteilt werden, können wir Ihnen dabei helfen, die Strafvollzugsanstalt zu wechseln oder einen Antrag auf probeweise Entlassung zu stellen.

Denken Sie daran, dass Sie immer die Möglichkeit haben sich an Ihren Strafverteidiger zu wenden, sowohl schriftlich als auch telefonisch, wenn Sie in Untersuchungshaft genommen worden sind, ohne dass dies der Kontrolle durch die Polizei unterliegt.

Erfahrene Strafverteidiger

Unsere im Strafrecht spezialisierten Anwälte haben große Erfahrung in allen Bereichen des Strafrechts – einschließlich Verfahren mit Wirtschaftskriminalität.

Ungeachtet der Größe des Verfahrens arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, und wir halten Sie immer auf dem Laufenden. Zusammen arbeiten wir an einer effektiven Verteidigung.

Wir legen viel Wert auf persönliche Beratung und behandeln jede Sache mit der größten Diskretion und fachlichen Kompetenz.

Müssen Sie selbst bezahlen?

Wenn Sie einen Pflichtverteidiger erhalten, bedeutet dies, dass das Honorar des Verteidigers in erster Linie durch die Staatskasse bezahlt wird – das gilt auch, wenn Sie Ihren eigenen Pflichtverteidiger wählen.

Wenn Sie jedoch verurteilt werden, müssen Sie selbst das Honorar Ihres Pflichtverteidigers bezahlen als Teil der Verfahrenskosten. Das Honorar wird nach geltenden Tarifen festgesetzt.

Nicht in allen Verfahren können Sie einen Pflichtverteidiger bekommen. Wenn Sie Rechtsbeistand in einer Sache wünschen, in der dies nicht möglich ist, müssen Sie das Honorar selbst bezahlen. Wir informieren Sie über unsere Tarife bereits vor dem ersten Treffen.

Wir helfen Ihnen gern, eine Lösung zu finden