NEUE VORSCHRIFTEN ZUM UNTERNEHMERSTOPP SIND IN KRAFT GETRETEN
Bei NJORD haben wir bereits zuvor über diese Neuerung berichtet. Nun gelten die Vorschriften.
Ab dem 1. Januar 2026 kann die Arbeitsschutzbehörde (Arbejdstilsynet) sämtliche Arbeiten auf einer Baustelle einstellen, wenn sie schwerwiegende Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz feststellt. Dies betrifft sowohl Hauptunternehmer als auch Subunternehmer – und kann erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für das gesamte Projekt haben.

Neue Vorschriften verschärfen die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mit den neuen Vorschriften kann die Arbeitsschutzbehörde schneller und konsequenter reagieren, wenn Sicherheitsmängel auf der Baustelle festgestellt werden. Werden auf einer Baustelle mehrere Anordnungen wegen schwerwiegender Verstöße erlassen, leitet die Arbeitsschutzbehörde eine intensive Aufsicht ein. Diese umfasst häufige Kontrollen über einen Zeitraum von etwa vier Wochen, bei denen überprüft wird, ob die Vorschriften eingehalten werden.
Bestehen die Probleme fort, kann die Arbeitsschutzbehörde einen Unternehmerstopp ankündigen. Werden die Mängel nicht behoben, kann ein formeller Bescheid über die Einstellung der Arbeiten erlassen werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer und sämtliche Subunternehmer ihre Arbeiten einstellen müssen, bis der Arbeits- und Gesundheitsschutz ordnungsgemäß wiederhergestellt ist.
So kann das Unternehmen die Arbeit wieder aufnehmen
Um die Arbeit wieder aufnehmen zu können, muss der Unternehmer gegenüber der Arbeitsschutzbehörde dokumentieren, dass alle Anordnungen erfüllt wurden und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsschutzprobleme ergriffen wurden. Anschließend überprüft die Arbeitsschutzbehörde die Baustelle und bewertet, ob die Arbeiten wieder aufgenommen werden können. Erst nach Genehmigung durch die Arbeitsschutzbehörde darf der Unternehmer die Arbeit fortsetzen.
Worauf sollten Unternehmen besonders achten?
- Ein verstärkter Fokus auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie auf die Vermeidung von Unfällen ist entscheidend.
- Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Unternehmern und Subunternehmern ist erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
- Es ist wichtig, angeordnete Maßnahmen konsequent nachzuverfolgen und sämtliche Arbeitsschutzmängel zügig zu beheben.
Die neuen Vorschriften sollen ein sichereres Arbeitsumfeld auf Baustellen schaffen. Häufige Unfälle und schwerwiegende Verstöße haben es erforderlich gemacht, die Eingriffsmöglichkeiten der Arbeitsschutzbehörde zu stärken. Selbst ein kurzfristiger Unternehmerstopp kann erhebliche wirtschaftliche und praktische Folgen haben. Daher ist es entscheidend, dass alle Beteiligten in der Vertragskette gut vorbereitet sind.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen Sie Beratung? Bei NJORD Law Firm stehen Ihnen sowohl unsere Spezialisten für Arbeits- und Beschäftigungsrecht als auch unsere Experten für Baurecht gerne zur Verfügung.

