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Die tatsächlichen Eigentümer müssen registriert werden

Dänische Unternehmen müssen jetzt ihre tatsächlichen Eigentümer (die wirtschaftlich Berechtigten) im CVR-Register registrieren. Im Gegensatz zu rechtlichen Eigentümern können tatsächliche Eigentümer nur natürliche Personen sein. Dieser Newsletter kann als Orientierung dienen und Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob Ihr Unternehmen von der neuen Registrierungspflicht betroffen ist.

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Das Inkrafttreten der neuen Regeln bedeutet, dass natürliche Personen, die das Unternehmen letzten Endes besitzen und kontrollieren, ab dem 1. Dezember 2017 im CVR-Register des dänischen Gewerbeamts registriert werden müssen.

Dabei kann es eine Herausforderung sein herauszufinden, wer die tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens sind. Die Schwelle für die Registrierungspflicht liegt bei Eigentum oder Kontrolle über ungefähr 25% des Unternehmens. Dies ist jedoch lediglich indikativ, und es ist daher notwendig, auch andere Faktoren – und nicht nur die Größe des Kapitals oder die Anzahl der Stimmen bei der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung – zu berücksichtigen.

Das Unternehmen ist zur Registrierung verpflichtet, und damit ist es auch dessen Pflicht, die Informationen einzuholen und nachzuweisen, wenn diese für die Bewertung eines Eigentums- oder Kontrollverhältnisses erforderlich sind.

Wenn Ihr Unternehmen von der Registrierungspflicht betroffen ist, können wir Ihnen dabei helfen, die tatsächlichen Eigentümer zu identifizieren, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensziel, im Aktionärsvertrag und in anderen relevanten Zusammenhängen registriert werden müssen.

Die neuen Regeln dienen der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die dabei helfen soll, Unternehmensstrukturen durchsichtiger zu gestalten und Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern.

Wer ist von der Registrierungspflicht betroffen?

BETROFFENNICHT BETROFFEN
  • · A/S (~AG), ApS (~GmbH), IVS (~UG haftungsbeschränkt)
  • · K/S (~KG), I/S (~OHG), P/S (~KMAG)
  • · AMBA, FMBA, SMBA (Genossenschaft/Verein/Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • · SE (europäische AG), SCE (europäische Genossenschaft) EØFG (EWIV)
  • · Unternehmen des finanziellen Sektors
  • · Fonds (sowohl gewerbetreibende als auch nicht-gewerbetreibende), Stiftungen und andere selbstständige Institutionen sowie Vereine
  • · Börsennotierte Unternehmen
  • · Einzelunternehmen
  • · Persönliche KMUs
  • · Selbständige Anstalten öffentlichen Rechts
  • · Filialen

Wer ist tatsächlicher Eigentümer?

Die Registrierung der tatsächlichen Eigentümer unterscheidet sich von der Registrierung der rechtlichen Eigentümer. Die Regeln betreffend rechtliche Eigentümer sind seit zwei Jahren in Kraft. Rechtliche Eigentümer können sowohl andere Unternehmen als auch natürliche Personen sein, wohingegen tatsächliche Eigentümer lediglich natürliche Personen sein können.

Sowohl dänische als auch ausländische natürliche Personen können als tatsächliche Eigentümer gelten. Ein tatsächliches Eigentumsrecht besteht, wenn eine natürliche Person direkt oder indirekt – eventuell auch mit Hilfe einer oder mehrerer Tochtergesellschaften – mehr als ca. 25% der Eigentumsanteile eines Unternehmens besitzt oder kontrolliert oder auf andere Art und Weise das Unternehmen kontrollieren kann.

Die 25% sind dabei lediglich ein Ansatzpunkt und somit nicht allein ausschlaggebend.

Wenn das Besitzverhältnis eines tatsächlichen Eigentümers analysiert wird, werden daher auch andere Faktoren bewertet, und die Größe des Kapitals oder die Anzahl der Stimmen ist nicht allein ausschlaggebend. Eine natürliche Person kann tatsächlicher Eigentümer sein, wenn sie direkt oder indirekt Stimmen oder Kapital im Unternehmen besitzt oder aber durch andere Umstände Kontrolle über das Unternehmen ausübt. Darüber hinaus ist eine Kombination verschiedener Faktoren möglich.

Ausschlaggebend dafür, wer als tatsächlicher Eigentümer anzusehen ist, ist der eigentliche Einfluss auf das Unternehmen, den eine natürliche Person auf Grund von Eigentumsanteilen, Stimmrechten oder andere Arten der Kontrolle besitzt. Eine bestimmende Kontrolle über das Unternehmen ist dabei nicht zwingend, und auch Eigentumsanteile, die unter 25% liegen, können ein tatsächliches Eigentumsverhältnis begründen.

Wenn eine Person zum Beispiel Stimmrechte besitzt, die durch Verpfändung den Eigentümer gewechselt haben, müssen diese mit einbezogen werden. Selbst potentielle Stimmrechte, darunter Zeichnungsberechtigung oder Kaufoption, die genutzt oder konvertiert werden können, müssen in die Bewertung des Eigentumsverhältnisses, und zwar sowohl was den Aussteller als auch was den Inhaber des Rechtes betrifft, mit einfließen.

Die oben genannten Ausführungen bedeuten unter anderem, dass ein Unternehmen verpflichtet sein kann, mehrere tatsächliche Eigentümer für die gleichen Kapitalanteile zu registrieren.

In der Praxis ist es besonders schwierig, die Möglichkeit, Mitglieder der Unternehmensleitung zu wählen oder ein Vetorecht einzulegen, zu bewerten.

Was muss registriert werden?

Folgende Informationen über die tatsächlichen Eigentümer müssen im CVR-Register eingetragen werden: Name, Nationalität, Wohnort und Land, darüber hinaus die CPR-Nummer, falls vorhanden.

Weiterhin müssen die Art der Kontrolle und die konkreten Rechte des tatsächlichen Eigentümers beschrieben und angeführt werden, zum Beispiel:

  1. das Recht, Mitglieder der Unternehmensleitung zu wählen
  2. das Vetorecht
  3. das Recht, Gewinnausschüttungen zu genehmigen
  4. andere Rechte, die als Kontrollmechanismen für das Unternehmen gewertet werden können

Darüber hinaus muss das Datum für den Eintritt des tatsächlichen Eigentümers angegeben werden. Ist dies nicht möglich, muss das Registrierungsdatum angegeben werden.

Gibt es keinen tatsächlichen Eigentümer oder kann kein tatsächlicher Eigentümer identifiziert werden, werden die registrierten Mitglieder der Unternehmensleitung als tatsächliche Eigentümer im CVR-Register eingetragen. Das Unternehmen muss in diesem Fall für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nachweisen können, dass es den Versuch unternommen hat, einen tatsächlichen Eigentümer zu identifizieren. Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt einen tatsächlichen Eigentümer gibt, muss dieser dann im CVR-Register eingetragen werden.

Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich, die Registrierung von tatsächlichen Eigentümern vorzunehmen, und das Unternehmen ist darüber hinaus dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen.

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