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NJORD Estland: 3D-Druck – wer haftet für Deinen fehlerhaften 3D gedruckten Gegenstand?

3D-Druck ist ein bereits weit bekanntes Konzept für den Druck unterschiedlicher Gegenstände unter Anwendung verschiedener Materialien. Dabei ermöglicht 3D-Druck sogar die Herstellung von Lebensmitteln und Medikamenten und wird auch zum Drucken von menschlichem Gewebe verwendet.

Euroopa Liidu tegevuskava 3D printimise õigusliku raamistu loomiseks

Der 3D-Druck benötigt der rechnerunterstützten Konstruktionssoftware-Datei (CAD-Datei – computer-aided design file) – eine das Design des Objekts enthaltende technische Zeichnung, die vom Drucker gelesen wird.

Der 3D-Druck kann sich als eine revolutionäre Technologie erweisen, weil er dezentralisiert und billig ist und bald alle einen 3D-Druck bestellen können, indem sie die CAD-Datei übers Netz an einen Anbieter der 3D-Druck-Dienstleistungen senden. Zugleich verursacht diese Technologie auch mehrere Probleme im Zusammenhang mit der Kontrolle des Endprodukts, der Möglichkeit zur Schaffung von Fälschungen und den Risiken der Cyber-Sicherheit. Vom rechtlichen Standpunkt sind die Hauptprobleme mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und der Bewertung der Haftung verbunden.

Die Dezentralisierung des gesamten Prozesses bedeutet, dass eine Person die CAD-Datei designen, eine andere drucken und eine dritte Person das Endprodukt verwenden kann, mit entsprechenden rechtlichen Auswirkungen auf die Erfüllung von Sicherheits- und Konformitätsanforderungen.

Schutz des Rechts des geistigen Eigentums

In Bezug auf die mit dem 3D-Druck verbundenen rechtlichen Themen müssen wir zwischen (i) dem Schutz der CAD-Datei (Ergebnis des kreativen Prozesses) und (ii) dem Schutz des gedruckten Endprodukts (Verbreitungsprozess) unterscheiden. Die CAD-Datei besteht aus Angaben, die unter Anwendung der CAD-Software (z. B. AutoCAD) zusammengestellt werden und die gewöhnlich im .DWG-Format sind, das als PDF-Datei importiert werden kann.

Daten können nicht durch das Urheberrechtgesetz, sondern nur durch die Regeln über den Schutz des Geschäftsgeheimnisses geschützt werden, während Software in Europa urheberrechtlich geschützt ist. Hinsichtlich des Schutzes der Urheberrechte wirft die CAD-Datei die Frage auf, ob sie mit einer urheberrechtlich schützbaren künstlerischen Schöpfung verbunden ist. Wenn man hingegen beweisen kann, dass die Erhebung dieses anwendbaren Datensatzes bemerkenswerte Anstrengung voraussetzte, kann sie auch sui generis unter den Schutz der Datenbank fallen.

Während des Verbreitungsprozesses, wenn das physische Objekt bereits gedruckt und zur Verbreitung bereit ist, unterscheidet sich die rechtliche Herangehensweise von der CAD-Analyse. In diesem Fall verliert der Schutz der Urheberrechte seine Kraft und gewerbliche Schutzrechte, wie Patente und Designschutz, gewährleisten den besten Schutz. Warum ist das so? Der eigentliche Urheber des gedruckten Objekts kann nicht die Person sein, die der Maschine den Druckbefehl erteilt, sondern nur jene, die das in der CAD-Datei enthaltene Design geschaffen hat. In diesem Fall, wenn der Designer/Schöpfer den Schutz auf die gesamte Schöpfung und den Verbreitungsprozess erweitern möchte, ist dies nur durch Patent- oder Designrechte möglich.

Wenn für den Patentschutz alle Anforderungen erfüllt sind (technische Entwicklung, Neuheit, Erfindungsniveau und industrielle Anwendbarkeit), kann der gesamte Prozess für dessen Schöpfer bzw. in diesem Fall für den Erfinder patentiert werden. Es ist wichtig anzumerken, dass Software als solche in Europa nicht patentiert werden kann. Für eine mögliche Patentierung der Softwarefunktionalitäten ist die Neuheit der Technik maßgebend – der Stand der Technik muss sich vom aktuellen Stand der Technik unterscheiden.

Eine zweite Möglichkeit zum Schutz des gedruckten Objekts ist der Designschutz, der andere daran hindert, ein Produkt mit derselben Form und Konfiguration zu kopieren. Zum effektiveren Schutz ist es wichtig, Designrechte zu registrieren.

Dies bedeutet, dass die rechtlichen Regeln des 3D-Drucks schon lange vor der Möglichkeit des 3D-Drucks existierten und diese auf den gesamten Produktionsprozess anwendbar sind und diesen schützen. Das gesamte rechtliche Rahmenwerk des geistigen und gewerblichen Eigentums in Europa bietet also verschiedene Lösungen um diese Technologie zu schützen, welche im Einzelfall identifiziert werden müssen. Deshalb ist es immer notwendig, eine fallbasierte Analyse durchzuführen, um der Schöpfer-/Inhaber-/Erfinder-/Designerrechte sicher zu sein.

Unter Berücksichtigung aller Variablen, die mit den 3D-Druck-Rechten verbunden sind, ist es empfehlenswert, alle möglichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um jeden Einzelfall zu prognostizieren. Dabei sind klare und verbindliche Bedingungen zur Lizenzierung genauso wichtig wie die Aufsetzung eines Lizenzvertrags. Diese Maßnahmen helfen eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu lösen und die Haftung vom Schöpfer der CAD-Datei abzuwenden.

Verbraucherschutz

Mit den im privaten Eigentum befindlichen 3D-Druckern kann ein Problem mit der Haftung für defekte Produkte und/oder der Garantie entstehen, weil es zwischen dem Schöpfer der CAD-Datei und dem Endverbraucher keinen als Vermittler agierenden Hersteller gibt. Dies kann bezüglich des Verbraucherschutzes ernste Folgen nach sich ziehen.

Wer haftet für das defekte Endprodukt? Wenn das Objekt zu Hause gedruckt wurde, kann die Schuld auf folgenden Personen lasten: a) Designer der CAD-Datei; b) Verkäufer des 3D-Druckers oder c) Verkäufer des Druckmaterials. Wenn eine von denen eine juristische Person ist, kann der Verbraucher den Schuldigen mithilfe des Verbraucherschutzes für das fehlerhafte Produkt zur Verantwortung ziehen. Wenn der Verkäufer des fehlerhaften Produkts aber eine Privatperson ist, wäre es für den Verbraucher bedeutend schwieriger zu beweisen, dass der Fehler in einem konkreten Stadium entstanden ist.

Zudem legen die Unternehmen die Nutzungsbedingungen ihrer Produkte und Dienstleistungen vorher fest. Somit ist es dem Verbraucher der 3D-Druck-Technologie nicht möglich, diese zu ändern oder zu beeinflussen.

Fakten zum Schutz des geistigen Eigentums

Geistiges EigentumSchutzInhaber
DatenGeschäftsgeheimnisSchöpfer
ErfindungPatent (gewerbliches Eigentum)Erfinder
Software-CodeUrheberrechtInhaber
DesignSchutz des DesignsDesigner
DatenbankUrheberrecht