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Sie wohnen in Dänemark - sind Sie wahlberechtigt bei der Bundestagswahl?

Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl in Deutschland statt, und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie wahlberechtigt sind?

Für diesen Fall stellen wir Ihnen nachfolgend eine kleine Übersicht zur Verfügung.

Die Wahlberechtigung kann sich aus zwei Sachverhalten ergeben:

  1. Wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  1. wenn Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Über die Wahlberechtigung entscheidet die zuständige Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug gemeldet waren. An diese Stelle soll der Antrag im Original mit handschriftlicher Unterzeichnung geschickt werden.

Dieser muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Für die Bundestagswahl 2017 endet die Frist am 3. September 2017.

Hier finden Sie das Antragsformular: Antragsformular Bundestagswahl

Quelle: Bundestagswahl 2017 - Informationen für Deutsche im Ausland (aufgerufen am 1.8.2017)