Kapitalerhöhung, Unternehmenssanierung und Liquidation

Falls Sie Ihr Unternehmen schließen, eine Kapitalerhöhung oder eine Umstrukturierung vornehmen möchten, lassen Sie sich von den erfahrenen Anwälten von NJORD beraten. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung, die alle Aspekte bei diesem Schritt in optimaler Weise berücksichtigt.
Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung werden durch eine Liquiditätszufuhr durch die Aktionäre/Gesellschafter oder andere neue Aktien oder Anteile ausgestellt. Eine Kapitalerhöhung findet z.B. dann statt, wenn ein Unternehmen einen neuen Investor bekommen hat oder aus bestimmten Gründen eine Kapitalzufuhr benötigt. Hierbei sind verschiedene rechtliche und praktische Vorschriften einzuhalten. Eine Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung ist abzuhalten, bei der die Kapitalerhöhung beschlossen wird. Hiernach erfolgt die Einzahlung des Kapitals, die Satzung des Unternehmens muss geändert und dies beim Handelsregister angemeldet werden.

Unsere Anwälte helfen gern bei der Durchführung aller Schritte bei einer Kapitalerhöhung und stellen sicher, dass alle Bestimmungen eingehalten werden.

Sanierung

Eine Sanierung führt man durch, wenn das Unternehmen insolvent ist, weil keine liquiden Reserven vorhanden sind. Sie hat zum Ziel, die Solvenz wiederherzustellen, so dass das Unternehmen weitergeführt werden kann. Hierbei versucht man oft, eine Gläubigervereinbarung abzuschließen, bei der sämtliche Gläubiger sich damit einverstanden erklären, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten, wenn gleichzeitig eine bestimmte, im Sanierungsplan festgelegte Quote sofort gezahlt wird. Es kann auch versucht werden, die lebensfähigen Zweige des Unternehmens auszusondern und nur diese weiterzuführen, während andere geschlossen werden.

In Dänemark wird die Sanierung beim Insolvenzgericht beantragt, wobei u.a. ein Verwalter des Sanierungsverfahrens vorgeschlagen wird. Die in Insolvenzrecht spezialisierten Anwälte von NJORD stellen gern ihre Erfahrung zur Verfügung und beraten Sie beim Versuch, die Solvenz des Unternehmens wieder herzustellen, wenn Ihr Unternehmen sie als Verwalter vorschlägt.

Liquidation

Eine Liquidation ist kein Insolvenzverfahren, sondern eine freiwillige Auflösung des Unternehmens im Hinblick auf die Befriedigung der Gläubigerforderungen und – falls möglich – der Ausschüttung der verbleibenden Kapitalanteile an die Gesellschafter oder Aktionäre. Im Unterschied zu einem Insolvenzverfahren ist das Unternehmen solvent und kann Gläubigerforderungen befriedigen.

Der Beschluss, eine Liquidation durchzuführen, wird auf einer Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung getroffen und anschließend beim Handelsregister angemeldet. Hiernach wird ein Liquidator bestellt, der sodann als vertretungsberechtigte Person den Betrieb übernimmt mit dem Ziel, die Vermögenswerte des Unternehmens zu verkaufen und die Gläubigerforderungen zu bezahlen sowie verbleibendes Vermögen an die Eigentümer auszuschütten.

Mehrere Anwälte von NJORD haben Erfahrung mit der Liquidation von Unternehmen und unterstützen Sie gern als Liquidator im Fall einer Liquidation.

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