Nationale und internationale Verträge

Als internationale Anwaltskanzlei berät NJORD Law Firm sowohl inländische als auch ausländische Mandanten in allen rechtlichen Fragen beim Abschluss von nationalen und internationalen Verträgen.
Ist Ihr Unternehmen beim Abschluss internationaler Verträge genügend abgesichert?

Wenn Ihr Unternehmen einen neuen Markt erschließen möchte oder bereits Produkte in ein anderes Land exportiert, ist es wichtig, dass hierbei Verträge abgeschlossen werden, die die unterschiedlichen Rechtssysteme der beteiligten Länder berücksichtigen. NJORD unterstützt Sie bei der Prüfung, ob die Vertragsentwürfe z.B. folgende Problemstellungen abdecken:

  • Das Risiko von Verlusten, falls das Geschäft nicht wie vorgesehen zustande kommt
  • Verkaufs- und Lieferbedingungen
  • Berücksichtigung der Gesetzgebung beider Länder

Die Anwälte der Abteilung German Nordic Legal haben umfassendes Fachwissen über die Rechtssysteme Dänemarks und der deutschsprachigen Länder. Darüber hinaus hat NJORD Büros in den baltischen Hauptstädten Riga, Tallinn und Vilnius, und unsere Mitarbeiter beraten zu den Rechtssystemen in den skandinavischen Ländern. Dadurch können wir kompetente Beratung bei Verträgen mit Partnern aus zahlreichen Ländern anbieten.

Handelsvertreter- und Vertriebsvereinbarungen und Franchising

Man kann unterschiedliche Wege beschreiten, wenn man einen neuen Markt erschließen möchte. Hierzu gehören Handelsvertretungen und Franchising. Bei den hierbei abzuschließenden Verträgen bieten die Anwälte von NJORD umfassende Beratung an, so dass gewährleistet ist, dass der Vertrag genau zu den Bedürfnissen und Anforderungen Ihres Unternehmens passt.

Handelsvertretungen

Der Eintritt auf einen neuen Markt oder in ein neues Land kann das Unternehmen vor große Herausforderungen stellen, wenn man keine Detailkenntnis über das Gebiet hat. Ein Handelsvertreter kann hier den Vorteil bieten, dass er den Markt kennt und Ihre Produkte deshalb erfolgreicher verkaufen kann. Der Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem Handelsvertreter muss genau erwogen werden, da eine Handelsvertretung kein Anstellungsverhältnis ist und daher keinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Zu allen Aspekten der Zusammenarbeit sollten Vereinbarungen getroffen werden, u.a. für eine mögliche Beendigung der Handelsvertretung. Um Sicherheit und Vorhersehbarkeit zwischen den Parteien zu gewährleisten, muss der Vertrag korrekt formuliert sein und zu allen Aspekten der Zusammenarbeit klare Bestimmungen enthalten.

Die Anwälte von NJORD können bei der Beratung ihre Erfahrung mit internationalen Handelsvertreterverträgen einbringen und daher zu folgenden Fragen kompetente Beratung anbieten:

  • Provision
  • Streitbeilegung
  • Wettbewerbsklauseln
  • Goodwill 
  • Kündigungsfristen

Ein klar formulierter Vertrag gewährleistet, dass der Handelsvertreter sich loyal verhält, die Interessen Ihres Unternehmens berücksichtigt und Ihre Produkte erfolgreich verkauft. Der Vertrag ist auch deshalb von Bedeutung, weil der Handelsvertreter nicht auf eigene Rechnung handelt.

Vertriebsvereinbarungen

Eine andere Möglichkeit, Ihre Produkte auf einem neuen Markt einzuführen, ist eine Vertriebsvereinbarung. Hierbei beauftragen Sie ein anderes Unternehmen damit, Ihre Produkte zu verkaufen. Der Vorteil hierbei ist, dass dieses Unternehmen auf eigene Rechnung handelt und Ihr Unternehmen somit nicht für den anschließenden Weiterverkauf verantwortlich ist. 

Eine Vertriebsvereinbarung ist grundlegend eine Verkaufsvereinbarung, kann aber detaillierter zu bestimmten Fragen Stellung nehmen, z.B. zur Frage des Alleinverkaufsrechts, zur Festlegung der Preise, zum Verkauf anderer Produkte durch das ausländische Unternehmen usw.

Franchising

Eine Franchisevereinbarung bedeutet, dass man jemand anderes das eigene Konzept übernehmen lässt. Da eine solche Vereinbarung kein Arbeitsvertrag ist, ist es besonders wichtig, eine detaillierte Vereinbarung abzuschließen. Im Prinzip gelten für die Vereinbarung die Bestimmungen des Vertragsrechts, jedoch werden auch andere Rechtsgebiete berührt, u.a. der gewerbliche Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Marketing, arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie Fragen der möglichen Übertragung der Franchise, Beendigung des Vertrags, Streitbeilegung und Geheimhaltung.

Insbesondere was den arbeitsrechtlichen Aspekt betrifft, ist es wichtig, klare Bestimmungen zu vereinbaren, wenn man ausschließen will, dass der Franchisegeber oder -nehmer oder deren Mitarbeiter unter die arbeitsrechtliche Gesetzgebung fallen.

Die im Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte von NJORD beraten sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer und helfen Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Franchisevereinbarung.

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