Massenentlassungen

Falls Ihr Unternehmen sich in einer Lage befindet, die die Entlassung einer größeren Anzahl Mitarbeiter erforderlich macht, kann NJORD Sie beraten, u.a. bei der Klärung der Frage, ob es sich um eine Massenentlassung im Sinne der dänischen Verordnung über größerer Entlassungsrunden, einschließlich der Vorankündigung usw. handelt.

Haben Sie vor, eine Massenentlassung durchzuführen?

Falls es sich um eine Massenentlassung handelt, sind Sie als Arbeitgeber in Dänemark verpflichtet, eine bestimmte Vorgehensweise einzuhalten. Diese ist in der Verordnung über größere Entlassungsrunden, einschließlich der Vorankündigung usw. festgelegt. Dies beinhaltet sowohl das Informieren der Mitarbeiter als auch die Verpflichtung zu Verhandlungen und das Informieren des Regionalen Arbeitsmarktrates über den Fortgang der Verhandlungen.

Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Vorgehensweise kann dazu führen, dass die Mitarbeiter eine Schadensersatzforderung geltend machen können und dass der Regionale Arbeitsmarktrat Geldstrafen verhängen kann.

Weiterhin muss man als Arbeitgeber beachten, dass Tarifverträge weitere Bestimmungen für den Fall von Massenentlassungen vorsehen können, z.B. weitere Anforderungen an die Information und die Konsultation der Mitarbeiter. Darüber hinaus können bestimmte Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, z.B. die Arbeitnehmervertreter.

Mit anderen Worten sollten Sie als Arbeitgeber umfassend vorbereitet sein, falls Sie eine Massenentlassung in Erwägung ziehen. Eine Beratung durch die spezialisierten Anwälte von NJORD ist dabei eine gute Investition.

NJORD begleitet Ihr Unternehmen sicher durch den gesamten Prozess der Entlassungsrunde, so dass es nicht zu Schadensersatzforderungen oder Geldstrafen kommt.

Was können wir Ihnen anbieten, wenn Sie eine Massenentlassung erwägen?

NJORD unterstützt Ihr Unternehmen bei allen Aspekten im Fall einer größeren Entlassungsrunde, einschließlich:

  • Einschätzung, ob die geplante Entlassungsrunde unter die Bestimmungen der dänischen Verordnung über größere Entlassungsrunden, einschließlich Vorankündigung usw. fällt
  • Erstellung von Informationsschreiben an die Mitarbeiter
  • Gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen an den Regionalen Arbeitsmarktrat 
  • Verhandlung mit den Mitarbeitern des Unternehmens
  • Alle Schritte während des Kündigungsprozesses

Nehmen Sie Kontakt mit den Arbeitsrechtspezialisten von NJORD auf, die Ihnen weitere Einzelheiten zum Thema Massenentlassungen in Ihrer konkreten Situation erklären können.

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