Tarifverträge

In Dänemark gelten für viele Angestellte und Arbeiter Tarifverträge. Deshalb muss man sich als Unternehmer mit den oft komplizierten tarifvertraglichen Regelungen bekannt machen.

NJORD hilft Ihrem Unternehmen gern bei allen Fragen, die bei der Auslegung von Tarifverträgen auftreten können.

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag wird definiert als eine Vereinbarung zwischen einer Arbeitnehmerorganisation oder Gewerkschaft auf der einen Seite und einer Arbeitgeberorganisation oder einem Unternehmen auf der anderen Seite.

In Dänemark kann ein Tarifvertrag den Arbeitnehmern verschiedene Rechte einräumen, z.B.

  • Recht auf einen Mindestlohn und Lohnzulagen
  • Lohnfortzahlung während des Urlaubs und Urlaubsgeld
  • Bezahlte Mutter- und Elternschutzzeiten
  • Kündigungsfristen und bestimmte Verfahren im Fall von Kündigungen
  • Ausgleichsansprüche

Die erfahrenen Anwälte von NJORD können Sie bei allen Fragen zu dänischen Tarifverträgen beraten und Ihnen helfen, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen zu verstehen, sowohl was die tarifvertraglichen Rechte betrifft, als auch die Bedingungen, die sich aus einer anderen Rechtsgrundlage ergeben.

Wussten Sie eigentlich, dass …

… Ihr Unternehmen auf unterschiedliche Weise von einem Tarifvertrag betroffen sein kann?

Das kann z.B. der Fall sein, wenn Ihr Unternehmen einer Arbeitgeberorganisation beitritt, die mit einer Arbeitnehmerorganisation oder Gewerkschaft bereits einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Es kann aber auch der Fall sein, dass Ihr Unternehmen im Rahmen einer Fusion Aktivitäten oder Mitarbeiter übernimmt, für die ein Tarifvertrag gilt. Dieser lässt sich gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Fusionen und Unternehmenskäufe nicht unbedingt kündigen.

Wie können wir bei Tarifverträgen helfen?

NJORD bietet Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen und bei Fragen über Tarifverträge an, damit sichergestellt wird, dass Ihr Unternehmen die tariflichen Bestimmungen kennt. Wir beraten Sie auch bei folgenden Fragen:

  • Tarifverhandlungen
  • Erstellung von örtlichen Vereinbarungen oder Unternehmensvereinbarungen
  • Abschluss von Tarifverträgen
  • Forderungen von Arbeitnehmern, die sich aus einem Tarifvertrag ergeben
  • Auslegungskonflikte und Übertretungen
  • Tarifverträge bei Fusionen und Unternehmenskäufen
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