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NJORD Estland: 3 Möglichkeiten für die Lösung von geschäftlichen Streitigkeiten – welche wählen?

Es ist stets empfehlenswert, eventuelle Streitigkeiten durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen. Dennoch kommt es unvermeidlich auch zu Streitigkeiten, wo Verhandlungen scheitern und man unparteiische Hilfe für ihre Lösung braucht.

Der bekannteste Weg geschäftliche Streitigkeiten zu lösen ist das Gerichtsverfahren. Während dies die passendste Variante für viele Streitigkeiten sein mag, gibt es auch alternative Möglichkeiten, die je nach den Bedürfnissen und Interessen der Parteien angemessener sein können.

Was ist was und was sollte man bei der Auswahl berücksichtigen?

Gerichtsverfahren

Alle geschäftlichen Streitigkeiten können gegebenenfalls vor Gericht gelöst werden. Das Recht auf gerichtliche Geltendmachung ergibt sich direkt aus dem Grundgesetz.

Oft wird bereits im Vertrag vereinbart, an welches Gericht man sich mit einer Streitigkeit wenden kann. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, geht das zuständige Gericht aus dem Gesetz hervor. Fast immer ist es möglich, sich an das Gericht nach dem Sitz der Gegenpartei – des Beklagten – zu wenden. Gleichzeitig gibt das Gesetz bei vertraglichen Beziehungen oft auch andere Wahlmöglichkeiten.

Die Vorlage der Streitigkeit bei einem Gericht kann die beste Variante sein, wenn

  • der Standort/Wohnsitz der beiden Parteien in demselben Staat ist, beide dieselbe Sprache sprechen und denselben Kulturraum teilen
  • Ihnen wichtig ist, dass die Geltendmachung der Forderung nicht bemerkenswert kostspielig ist
  • die Möglichkeit, das Urteil anzufechten, wesentlicher als die Schnelligkeit der Lösung ist
  • der Umfang der Geschäftsbeziehung gering oder mäßig ist und gegenseitige Forderungen wahrscheinlich nicht sehr hoch sein werden
  • der Inhalt der Geschäftsbeziehung in unserem wirtschaftlichen Umfeld gewöhnlich ist.

Schiedsgericht bzw. Arbitrage

Wenn dem Gericht das Recht zur Entscheidung über die Streitigkeiten zwischen den Parteien durch das (Grund-)Gesetz gegeben wird, dann ergibt sich die Zuständigkeit des Schiedsgerichts aus der Vereinbarung der Parteien. Ohne eine einschlägige Vereinbarung der Parteien ist es nicht möglich, die Streitigkeit an das Schiedsgericht zu überweisen. Der klare Vorteil des Schiedsgerichts ist es, dass die Erfüllung der Schiedssprüche außerhalb der Europäischen Union/Europäischen Freihandelszone wesentlich besser gewährleistet ist als bei Gerichtsurteilen – etwa drei Viertel der Staaten der Welt erkennt die in anderen Staaten gefassten Schiedssprüche gegenseitig an.

Es lohnt sich, die Schiedsvereinbarung sorgfältig zu durchdenken: welches Schiedsgericht wählen, wo und in welcher Sprache sollte das Verfahren stattfinden, wie viele Schiedsrichter die Streitigkeit lösen sollten usw. Schiedsgerichte bieten auch Standardklauseln an, jedoch ist es bei Formulierung der Schiedsvereinbarung gut, sich auch mit Sachkundigen zu beraten. Nicht alle Streitigkeiten können dem Schiedsgericht vorgelegt werden. In den verschiedenen Staaten gibt auch Unterschiede, welche Streitigkeiten vor dem Schiedsgericht gelöst werden können und welche nicht.

Die Vorlage der Streitigkeit bei einem Schiedsgericht kann die beste Variante sein, wenn

  • eine Partei der Geschäftsbeziehung aus einem Staat außerhalb der EU/EFTA ist
  • es wichtig ist, dass das Verfahren auf Englisch stattfindet und Beweismittel auf Englisch vorgelegt werden können
  • die Parteien die Streitigkeit zwischen ihnen vertraulich halten möchten
  • für die Parteien die Schnelligkeit der Lösung wichtig ist
  • von der Beilegungsinstanz gutes Verständnis von Wirtschaftsbeziehungen und ein breiterer Blickwinkel erwartet wird.

Schlichtung

Kombiniert mit dem Gericht oder Schiedsgericht können die Parteien auch vereinbaren, dass die Streitigkeiten zwischen ihnen im Schlichtungsverfahren mit Hilfe eines Schlichters beigelegt werden. Ein Schlichter ist eine unparteiische Person, die versucht, die Bedürfnisse der Parteien herauszufinden und die Parteien in der Erreichung einer Einigung unterstützt. Sollte die Schlichtung jedoch misslingen, muss man mit der Streitigkeit vor ein Gericht oder Schiedsgericht gehen.

Die Dienstleistung des Schlichtungsverfahrens wird heute von vielen internationalen Schiedsgerichtsinstitutionen angeboten. Zugleich ist das Schlichtungsverfahren auch so möglich, dass dieses nicht von einer konkreten Institution administriert wird, sondern die Parteien selbst einen unparteiischen Schlichter festlegen, dem sie vertrauen und der die Schlichtung unter Berücksichtigung der mit ihnen vereinbarten Grundsätze durchführt. Beim Vereinbaren eines Schlichtungsverfahrens ist es sicher empfehlenswert, dies auch mit einem Sachkundigen zu besprechen, der den Inhalt der Schlichtungsklausel zu empfehlen weiß.

Die Beilegung der Streitigkeit durch Schlichtung kann die beste Variante sein, wenn

  • es anstelle des Gewinnens wichtiger ist, zwischen den Parteien eine gute Geschäftsbeziehung beizubehalten und die Zusammenarbeit auch nach der Streitigkeit fortzusetzen
  • die Parteien Kontrolle sowohl über den Prozess der Streitbeilegung als auch über dessen Ergebnis haben möchten.

Wenn Sie nähere Informationen über unterschiedliche Weisen der Streitbeilegung erhalten möchten oder Hilfe bei der Formulierung der Vertragsklausel über Streitbeilegung benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

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